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1. Vorwort

 

Es gibt sicherlich viele Gründe warum Eltern, allein erziehende Mütter und Väter eine Kindertagespflege im Haushalt der Pflegeperson in Anspruch nehmen wollen oder auch müssen.

Mein Angebot zur Kindertagespflege richtet sich an alle, die in meiner Arbeit eine sinnvolle

und notwendige Ergänzung für die Entwicklung ihres Kindes sehen.

 

Dabei erachte ich es als durchaus wichtig, dass die Kinder sich sicher und geborgen fühlen, die individuelle Förderung von Fähigkeiten des Kindes, aber auch die Begleitung und Unterstützung einer ungestörten Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes, im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen.

 

Die Kindertagespflege ermöglicht eine aufmerksame und individuelle Zuwendung jedes einzelnen Kindes in einer kleinen Gruppe von höchstens 5 Kindern in den ersten 3, so entscheidenden Lebensjahren der Entwicklung jedes Kindes.

 

Bildung ist ein Prozess, der mit der Geburt beginnt, grundsätzlich individuell und lebenslang verläuft“ (Sächsisches Staatsministerium für Kultus 2003) Dies ist das Motto meiner Arbeit.

 

 

 

1.1. Lebenssituation / Familienstruktur

 

Wir sind ein fröhlicher, offener 4 Personenhaushalt.

Unsere Mama Simona ist 44 Jahre und arbeitet als Rechtspflegerin auf dem Amtsgericht Grimma.

Tagespapa Torsten ist 45 Jahre und gelernter Holzmodellbauer und arbeitete zuletzt als Technischer Mitarbeiter in einem Fachbetrieb für Fenstertechnik.

Seit unser erster Sohn Marcus im Jahr 2000 geboren wurde sind wir mit Leib und Seele Eltern.

Unser Wunsch war es stets ein aufgewecktes, aufgeschlossenes und selbstbewusstes Kind zu haben. Schon von klein auf hatten wir stets regelmäßige Kontakte zu anderen Kindern. Wir sind überzeugt, dass Familie nicht ausschließlich in den eigenen 4 Wänden gelebt werden kann.

Max ist der jüngste Spross unserer Familie und wurde im Jahr 2009 geboren. Seit dem 5. Lebensmonat kümmere ich mich zum größten Teil um Max, da unsere Mama wieder auf Ihrer Arbeit gebraucht wurde.

Die Idee als Tagespapa zu arbeiten hatte ich während der ersten Monate, die ich mit Max verbrachte.

Ich konnte mit meiner Idee auch unsere Mama begeistern. Seither unterstützt sie mich in den Vorbereitungen zur Einrichtung einer Kindertagespflegestelle, wo sie nur kann.

 

 

 

2. Gesetzliche Grundlage

 

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein gleichrangiges Angebot innerhalb eines qualifizierten, vielfältigen und integrierten Systems der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.

Eckpunkte, die den besonderen Charakter der Kindertagespflege ausmachen sind die familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen mit einer hohen Stabilität der Bezugsperson.

 

Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von gleichzeitig maximal 5 Kindern innerhalb oder außerhalb ihres Elternhauses durch eine Tagespflegeperson.

 

Eine spezielle Form stellt die Betreuung von Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson in dem

in § 43 Abs. 1 SGB 8 beschriebenen Umfang dar.

Für diese Art der Betreuung ist eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt erforderlich.

 

Jede Form von Kindertagespflege findet die rechtliche Grundlage in den bundesrechtlichen Vorgaben der § 22 ff, 43 SGB 8.

Der Freistaat Sachsen hat darüber hinaus von der ihm für diesen Bereich Gesetzeskompetenz gebrauch gemacht und die Kindertagespflege im SächsKitaG sowie im LJHG unter Bezugnahme auf das SGB 8 umfassend landesrechtlich geregelt.

 

Des weiteren gilt, dass gemäß § 4 SächsKitaG Erziehungsberechtigte im Rahmen der verfügbaren

Plätze entscheiden können, in welcher Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle innerhalb oder außerhalb der Gemeinde ihr Kind betreut werden soll.

 

 

 

3. Räumlichkeiten

 

Wir wohnen im Kohren - Sahliser Ortsteil Terpitz im wunderschönen Kohrener Land.

Für die Tagespflege habe ich 4 Räume mit insgesamt 67 m² Nutzfläche im Untergeschoss kindgerecht hergerichtet. Der Schlaf- und Ruheraum ist 15 m² groß. Hier können die Tagespflegekinder ihren Mittagsschlaf in ihrem Bettchen oder auf Schlafmatten halten. Auch tagsüber kann der Raum als Rückzugsraum von den Kindern genutzt werden.

Der Sanitär- und Wickelraum, welcher unter anderen mit 3 Waschtischen, einer Dusche und einem WC ausgestattet ist, misst 14 m² und ist in seiner Funktion bekannt und wird auch als dieser genutzt.

Das große Spielzimmer mit einer Größe von 30 m² lässt uns genug Platz zum Spielen, Krabbeln, Herumtollen und Sport treiben. In diesem Raum befindet sich auch der Essbereich für alle Malzeiten und eine kleine Küchenzeile.

Ein zweites Spielzimmer von 11 m² bietet weiteren Raum zum Spielen. Es wird auch zum Basteln Malen und Experimentieren genutzt.

Im Windfang befindet sich die Garderobe, der mit seinen 2,6 m² kleinste Raum dient der täglichen Begrüßung und dort ist genug Platz zum Umziehen, sowie für jedes Kind ein Fach für Wechselsachen und die Regenbekleidung.

Ein direkter ebenerdiger Zugang zum 750 m² großen Garten schließt direkt am Eingangsbereich an. Im Garten befinden sich die Freispielfläche mit Kletteranlage, Rutschen, Sandkasten und Schaukelanlage. Der Garten grenzt direkt an eine große Wiese mit einem kleinem Waldstück und einem Bach. Unsere Erkundungen starten direkt vom Garten aus in die Natur, wo es viel zu erleben und zu entdecken gibt.

 

 

 

4. Betreuungszeiten

 

Die Betreuungszeiten richten sich in erster Linie nach den Bedürfnissen der Eltern.

Die bestimmten Staffelungen der Zeiten sind in der Elternbeitragssatzung der Stadt Kohren-Sahlis geregelt. Die Satzung kann jederzeit bei mir eingesehen werden.

Ich betrachte als Kernzeit wochentags die Zeit von 6.00 – 18.00 Uhr.

Die Betreuung am Wochenende ist nach vorheriger Absprache möglich.

Sollte dabei die vertraglich geregelte Betreuungszeit nicht ausreichen, wird pro Stunde ein

Betreuungsgeld von 7,50 € je angefangener Stunde berechnet.

 

An welchen Tagen die Kindertagespflegestelle wegen Urlaub geschlossen hat, gebe ich bis

31. Januar des laufenden Jahres bekannt.

 

Bei Verhinderung durch Krankheit und Urlaub haben die Eltern die Möglichkeit eine Ersatzbetreuung durch das Krippenteam der Kita „Turmspatzen“ in Kohren-Sahlis in Anspruch zu nehmen. Zusätzliche Kosten entstehen den Eltern dabei nicht.

 

 

 

4.1. exemplarischer Tagesablauf

 

    6:00 - 8.00 Uhr Ankunft der Tageskinder

 

    8.00 - 8.45 Uhr Frühstück, Händewaschen, Toilette, freies Spiel

 

    8.45 - 9.00 Uhr Begrüßung aller Kinder, Morgen- und Begrüßungslieder

gemeinsame Runde, Vorstellung des Tages

 

                   9.30 - 9.45 Uhr Obstpause

 

    9.45 - 11.30 Uhr Angebote, Ausflüge, Spielfreizeit,

Händewaschen, Toilette

 

   11.30 - 12.30 Uhr Mittagessen, Händewaschen, Toilette

 

   12.30 - 14.30 Uhr Mittagsruhe

 

   14.30 - 15.30 Uhr Toilette, Anziehen, Vesper

 

    ab 15.30 Uhr Spielfreizeit bis Abholung

durch die Eltern

     Die Bring- und Abholzeiten werden flexibel nach den Bedürfnissen der Kinder und Familien gestaltet.

 

 

 

5. Ernährung und Gesundheit

 

Es werden täglich Frühstück, Mittagessen und Vesper von mir angeboten. Der Speiseplan hängt in der Kindertagespflegestelle im Eigangsbereich aus. Das Obst wird von den Eltern bereitgestellt.

Jede Woche ist abwechselnd eine andere Familie für die Obstversorgung zuständig.

Das Mittagessen wird von mir selbst zubereitet. Es wird abwechslungsreich und kleinkindgerecht gekocht. Ebenfalls sorge ich für ausreichend Getränke, wie ungesüßter Tee, Fruchtsäfte oder Mineralwasser.

 

 

 

6. Pädagogische Inhalte meiner Arbeit

 

Meine pädagogische Arbeit erfolgt in Anlehnung an den sächsischen Bildungsplan mit seinen sechs Bausteinen der Bildung. Es wird untergliedert in somatische, soziale, kommunikative, ästhetische,

naturwissenschaftliche und mathematische Bildung.

Grundsätzlich biete ich den Kindern alles an, was ihnen Spaß bringt und Freude macht und sie in ihrer Entwicklung unterstützt. Dabei orientiert sich meine pädagogische Arbeit an dem Erfahrungs- und Entwicklungsstand der Kinder.

Eine ganzheitliche Förderung der Kinder ist mir wichtig. Hierbei ist z.B. ein wichtiger Bestandteil die Sinneserfahrung, die Förderung von Geist und Sprache, von Grob- und Feinmotorik. Selbstvertrauen und Selbstständigkeit der Kinder werden von mir gefördert durch Ermutigung, Freiraum und Erfüllung der kindlichen Bedürfnisse und Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit.

Wir malen und basteln, wir erkunden die Natur, ich fördere mit Hilfe von sprechen, singen, Fingerspielen, Ausdruck und Büchern die Sprachentwicklung.

Ergänzt wird das Angebot mit kleinen Ausflügen in die nahe liegenden Wiesen, Wälder und Felder.

Darüber hinaus lasse ich den Kindern Raum für die eigene Erforschung ihrer Umwelt und Raum, um eigene Erfahrungen sammeln zu können, um sich vertiefen zu können.

Auch die Freude an Musik wird durch Bewegungsspiele und Lieder jeglicher Art unterstützt. Dazu besuche ich mit den Kindern wöchentlich einmal für 1,5 Stunden die Krabbelgruppe, welche von der Gemeindepädagogin Astrid Winkler angebote wird. Dort wir gesungen und getanzt und das Sozialverhalten geschult. Jeden 1. Donnerstag im Monat besucht uns dann Frau Winkler mit den Eltern und Kinder unsere Einrichtung. Diesen Angebot wird von den Eltern gut angenommen. Es können Kontakte geknüpft werden und die Kindertagespflege wird hautnah erlebt.

Des weitern ist mir wichtig ...

... Erfahrungsmöglichkeiten, „erleben“ zu lassen

... Soziale Kontakte, Erlebnisse mit und in der Gruppe

... Genügend Raum, um individuelle Entwicklung zu ermöglichen

... Akzeptanz, Zuwendung, Verständnis, Sicherheit

... Gesunde Ernährung, Körperpflege

... Genügend Bewegung und Ruhe

... Jahreszeiten bewusst erleben

Jedes Kind hat seine eigenen Empfindungen und Bedürfnisse. Ich nehme seine Gefühle ernst und gehe darauf ein.

Ich tröste, wenn es traurig ist, ich lache, wenn es freudig ist und ich ermutige, wenn das Kind verunsichert ist. Zudem setze ich Grenzen, wenn es notwendig ist.

 

 

 

7. Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

 

Die rechtlichen Vorgaben für Beteiligung und Beschwerde von Kinderngeht aus dem Beschluss der UNO im Jahr 1989 verabschiedetenKinderrechtskonvention hervor.

Im Artikel 12 steht dazu: „Kinder haben das Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden. Es ist zugleich ein Recht, sich nicht zu beteiligen. Dieser Freiwilligkeit seitens der Kinder, ihr Recht auszuüben, steht die Verpflichtung der Erwachsenen gegenüber, Kinder zu beteiligen, ihr Interesse für Beteiligung zu wecken.“

Dieser Beschluss wird durch das „Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ wie folgt umgesetzt: „Die Kinder wirken entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen insbesondere im schulpflichtigen Alter bei der Gestaltung ihres Alltages in den Kindertageseinrichtungen mit.“ (§ 6 Abs. 5 SächsKitaG)

Das Bundeskinderschutzgesetz sieht eine Beteiligung der Kinder auf alle erlaubnispflichtigen Einrichtungsformen vor. Aus dem § 45 Abs. 2 SGB VIII entnehme ich, dass das Wohl der Kinder nur gewährleistet ist, wenn „zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.“

 

 

 

7.1. Beteiligung von Kindern in meiner Kindertagespflegestelle

 

Die Kinder haben bei mir die Gelegenheit sich am gesamten Prozess des Tagesablaufes gleichberechtigt, ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend, zu beteiligen. Ich gebe den Kindern zum Beispiel die Möglichkeit bei der Essenszubereitung mitzuwirken. Beim Tischdecken wirken die Kinder mit und können den Platz, wo sie beim Essen sitzen möchten, selbst bestimmen.

Bei unseren Wanderungen in den Wald können sie sich frei bewegen und die Dinge, welche sie erkunden wollen, selbst bestimmen. Das heißt, ein Kind sammelt lieber Stöckchen, um diese zu einem Turm aufzustapeln, ein anderes Kind sucht Steine, um sie am Bach ins Wasser zu werfen.

Gleichzeitig ist mir aber auch bewusst, dass ich die Kinder dabei liebevoll begleite, ihnen Schutz für ihre Entwicklung biete und sie vor Gefahren behüte.

 

 

 

7.2. Kinder haben das Recht auf Beschwerde

 

In meiner Kindertagespflegestelle haben die Kinder die Möglichkeit der Beschwerde. Ich versuche aus ihrer Körpersprache zu entnehmen, was sie ärgert, was ihnen Angst macht. Das mir entgegengebrachte Vertrauen nutzte ich, um das Anliegen des Kindes wahrzunehmen. Dabei beachte ich, dass das, was für mich als Erwachsener als Kleinigkeit aussieht, für das Kind ein nicht zu überwindendes Problem darstellt. Ich versuche dann sofort eine Lösung zu finden, und setze diese dann um.

Ich gebe den Kindern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welches Getränk sie trinken möchten. Dazu biete ich ihnen verschiedene Getränke an und anhand der Körpersprache beim Trinken, erkenne ich dann, welches Getränk dem jeweiligen Kind schmeckt oder nicht.

Eine Beschwerde erkenne ich zum Beispiel an folgender Situation. Ich teile der Gruppe mit, dass wir das Spielen jetzt beenden, da wir uns Anziehen und in Garten gehen werden. Drei von vier Kindern folgen der Aufforderung und begeben sich in die Garderobe. Das vierte Kind hingegen baut weiterhin vertieft mit den Holzbausteinen. Er gibt mir nach nochmaliger Aufforderung klar zu verstehen, dass es jetzt noch nicht sein Spiel beenden möchte. (Stampft mit dem Fuß auf den Boden, macht sich steif). Ich habe die Beschwerde verstanden und erkläre dem Kind, ja du kannst noch so lange weiterspielen, bis ich die Anderen fertig angezogen habe.

Auch für Beschwerden von den Eltern bin ich offen. Unter der Überschrift „Störungen haben Vorrang“ bitte ich darum, immer sofort mir etwas zu sagen, wenn etwas stört. Gemeinsam besprechen wir die Sache, um eine Lösung herbeizuführen.

 

 

 

8. Qualitätsentwicklung in meiner Kindertagespflegestelle

 

Qualitätsentwicklung bedeutet für mich, meine Tätigkeit in der Kindertagespflegestelle weiter zu entwickeln. Durch Bewertung und Selbstreflexion sichere die bereits erreichte Qualität meiner Tätigkeit. Ich führe Beobachtungen der Kinder durch und dokumentiere diese.

Ich qualifiziere mich durch ausgewählte Fortbildungen.

Ich arbeite mit anderen Kindertagespflegepersonen zusammen, um Erfahrungen auszutauschen, mir neue Anregungen zu holen, nach neuen Lösungswegen zu suchen, aber auch das die Kinder untereinander Kontakte knüpfen können.

Darüber hinaus besteht eine Kooperationsvereinbarung mit der Kita „Turmspatzen“ in Kohren-Sahlis.

Die kontinuierlichen Besuche dieser Einrichtung ermöglichen die Schulung des Sozialverhaltens der Kinder und einen fachlichen Erfahrungsaustausch mit den Erziehern.

 

 

 

9. Eingewöhnungsphase

 

Bevor die Eingewöhnung beginnen kann, bitte ich die Eltern schon einmal oder mehrmals in die Kindertagespflegestelle als Besucher schnuppern zukommen

 

Die Eingewöhnung eines Kindes beginnt dann mit dem elterlichen Einführungsgespräch. Dieses Gespräch wird vor Vertragsbeginn geführt. Es dient dem gegenseitigen Kennen lernen und als Informationsaustausch und bietet Gelegenheit Fragen zu stellen. Beim Einführungsgespräch erhalten die Eltern das vorliegende pädagogische Konzept meiner Kindertagespflegestelle. Dieses enthält alle wichtigen Informationen.

Ich als Kindertagespflegeperson erfahre in diesem Gespräch etwas über die bisherigen Lebensgewohnheiten des Kindes. Die Eingewöhnungszeit startet mit Vertragsbeginn, und sollte abgestimmt auf das jeweilige Kind 2-3 Wochen dauern und gliedert sich in 3 Phasen:

 

        1. Phase

In den ersten drei Tagen (Grundphase) wird ein Elternteil (Bindungsperson) mit anwesend sein. Das Kind kann sich entfernen und bei Bedarf in den „sicheren Hafen" zurückkehren. Der Besuch sollte in dieser Zeit nicht länger als ein bis zwei Stunden dauern. Ein Trennungsversuch wir nicht unternommen.

 

        2. Phase

Der erste Trennungsversuch wird am vierten Tag durchgeführt. Reagiert das Kind aufgeschlossen und überzeugt es sich nicht ständig, ob Mama oder Papa noch da sind, kann die Bezugsperson für kurze Zeit den Raum verlassen. Wichtig ist, dass sie sich vom Kind verabschiedet. Sie bleibt in Rufnähe, falls das Kind weint und sich nicht von mir trösten lässt. Die jeweilige Person wird sich aber nicht länger als 30 Minuten von dem Kind trennen.

 

       3. Phase

Kann das Kind sich gut von der Bindungsperson lösen, wird diese morgens nur noch kurze Zeit im Raum bleiben, sich vom Kind verabschieden und zu einer abgesprochenen Zeit wieder zurück kommen. Das Kuscheltier oder ein anderer "Tröster" dürfen natürlich nicht fehlen.

So können wir die Zeit des Wegbleibens der Bindungsperson von Tag zu Tag in kleinen Schritten verlängern.

Dies ermöglicht den Eltern und dem Kind sich mit unserem Tagesablauf, Regeln, Spielsachen, Räumlichkeiten und Aktivitäten vertraut zu machen. Hierbei will ich auch darauf hinweisen, dass ich die Eingewöhnungszeiten neuer Kinder staffele. Es wird nicht mehr als 1 Kind eingewöhnt werden.

Je weniger Eingewöhnungskinder gleichzeitig in der Gruppe sind, desto schneller geht die Eingewöhnung vor sich.

In Abstimmung mit den Eltern werde ich mich dann, über den weiteren Verlauf der Eingewöhnung und den Zeitpunkt an dem die Eingewöhnung abgeschlossen ist, besprechen.

 

 

 

Die Eingewöhnungsphase ist beendet, wenn sich das Kind von mir trösten lässt und wenn es mir gegenüber ein ausgeprägtes Bindungsverhalten zeigt.

Dennoch kann es vorkommen, dass das Kind weint, wenn die Mutter sich verabschiedet. Es bringt damit zum Ausdruck, viel lieber bei Ihr bleiben zu wollen.

Da ich nun aber auch eine Bindungsperson bin, wird es sich schnell beruhigen. Die Mutter kann ihr Kind beruhigt in der Tagespflegestelle lassen. Es wird dort interessante Stunden mit mir und den

anderen Kindern verbringen und im Notfall auf eine „sichere Basis“ zurückgreifen.

 

 

 

10. Zusammenarbeit mit den Eltern

Familie und Kindertagespflege sind gemeinsam für das Wohl der Kinder verantwortlich. Ich verstehe meine Arbeit als Eltern unterstützend. Eine Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson auf der Basis gegenseitigen Vertrauens ermöglicht uns dies.

Aus diesem Grund biete ich den Eltern ausführliche Informationen über den Tagesablauf, den Alltag in der Kindertagespflegestelle und den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder.

Einzelgespräche mit den Eltern finden in regelmäßigen Abständen (jedoch mind. 2 mal jährlich) in angenehmer Atmosphäre mit viel Zeit zum gegenseitigem Austausch nach einer gemeinsamen Terminierung mit mir statt.

Regelmäßig werden auch Elternabende, Ausflüge oder Bastelnachmittage für Eltern und Kinder angeboten.

Täglich finden beim Bringen und Holen der Tageskinder kurze Gespäche statt.

Ich habe eine Schließanlage installiert, mit dem die Eltern jederzeit Zutritt auf Grundstück und Räumlichkeiten haben. Die Eltern erhalten in ausreichender Stückzahl sogenannte Transponderschlüssel, mit denen die Türen sich öffnen lassen.

 

 

 

11. Vertretungsregelung

Durch eine Kooperationsvereinbarung mit der Kita „Turmspatzen“ in Kohren-Sahlis ist eine Vertretungsbetreuung der Kinder bei Krankheit und Urlaub abgesichert. Die Urlaubszeiten werden von mir im Januar bekannt gegeben und die Eltern können bei Bedarf ihre Kinder in die Kita „Turmspatzen“ zur Betreuung bringen. Zum Beziehungsaufbau und zur Beziehungspflege werden wir einmal wöchentlich diese Einrichtung für zwei Stunden besuchen. Diese Besuche werden immer in der gleichen Gruppe mit der gleichen Erzieherin stattfinden. Damit können die Kinder zu der Ersatzbetreuungsperson eine Beziehung aufbauen und pflegen.

 

 

 

12. Abschließende Worte

Sicherlich sind Sie beim Lesen meines Konzeptes neugierig geworden.

 

Noch mehr erfahren und erleben können Sie, wenn sie mich zusammen mit Ihrem Kind besuchen

und einige Zeit bei uns verbringen.

 

 

Ihr Tagespapa Torsten